WIR SUCHEN DICH!!!
Für die Region Großraum Stuttgart und Großräume Heidelberg/Mannheim/Ludwigshafen
Sanitär und Heizungsfacharbeiter. Sanierung von kompletten Wohnungen, Badezimmern und WCs im Privaten Bereich und Gewerbeeinheiten. Demontage und Remontage von Versorgungsleitungen und Abwasserleitungen. Umbau vorhandener Anlagen. Demontage und Remontage von Heizungsleitungen, Heizkörpern und Designheizkörpern. Selbständiges Arbeiten und Arbeitsvorbereitungen ist erwünscht.
Elektriker. Sanierung von kompletten Wohnungen, Badezimmern und WCs im Privaten Bereich und Gewerbeeinheiten. Demontage und Remontage vom Elektroinstallationen, Neuverlegung von Leitungen, Montage von Schaltern und Steckdosen, Lampen und Einbaustrahlern.
Fliesenleger. Sanierung von kompletten Wohnungen, Badezimmern und WCs im Privaten Bereich und Gewerbeeinheiten. Demontage und Remontage von Fliesen an Wand und Boden. Erstellen von Abmauerungen, Kreatives Arbeiten ist erwünscht. Selbständiges Arbeiten und Arbeitsvorbereitungen ist erwünscht.
Maler/Trockenbauer. Sanierung von kompletten Wohnungen, Badezimmern und WCs im Privaten Bereich und Gewerbeeinheiten. Erstellen von Trockenbauwänden und Decken, Spachtelarbeiten, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Putzarbeiten. Selbständiges Arbeiten und Arbeitsvorbereitungen ist erwünscht.
Bewerbungen und Terminvereinbarungen unter
info@dbw-sanierungen.de
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
in der momentanen Situation (CORONA Virus) wollen wir Sie darüber informieren, dass wir Stand dem 14.04.2020, unsere Beratungen und Aufmaßtermine wieder aufgenommen haben
Wir stehen Ihnen ab sofort wieder uneingeschränkt zur Verfügung!!!
Außerdem stehen wir Ihnen stets per Telefon, E-Mail, und selbstverständlich online zur Verfügung!
Unsere Handwerker sind im Einsatz. Wir werden jegliche hygienischen Maßnahmen bei unseren Kunden umsetzen die zum Wohle unserer Kunden und unseren Mitarbeitern notwendig sind!!!
Beste Wünsche und bleiben Sie gesund!!!
Ihr DBW Team
Wir haben unseren Handwerkerwichtel am 01.03.2020 mit großem Erfolg gestartet.
Wir bieten Ihnen kleine und große Renovierungen und Hilfe bei Reparaturen, Montagen, sowie Installationen an. Wir liefern Ihnen alles aus einer Hand…vom Maler, Bodenleger, Parkett, Trockenbauer, Fliesenleger, und mit unseren Partnerfirmen bieten wir Ihnen auch Elektriker und Sanitärfachleute für Ihre Vorhaben an.
Wir erledigen alles im Privaten Haushalt und in Ihren Geschäftsräumen an Kleinen und größeren Reparaturen.
Hilfe beim Aufbau von Möbeln, Lampen aufhängen, Badezimmer Armaturen tauschen, Dachrinnenreinigung, Parkett schleifen und neu versiegeln, und vieles,vieles mehr....
Wir stehen Ihnen Hilfreich zur Seite!!!
Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit.
07151-256 67 58, oder direkt auf unserer Handwerkerwichtel Seite hier auf unserer Webseite
Hier können Sie uns eine Anfrage zu Ihren Vorhaben senden!!!!!
Der Countdown läuft...!!!!!!
Für die Region Rhein-Neckar/Pfalz und für den Großraum Stuttgart
Wir haben unsere Handwerker für den Handwerkerwichtel schon am Start.
Ab 01.03.2020 bieten wir Ihnen kleine und große Renovierungen und Hilfe bei Reparaturen, Montagen, sowie Installationen an.
Wir liefern Ihnen alles aus einer Hand…vom Maler, Bodenleger, Parkett, Trockenbauer, Fliesenleger, und mit unseren Partnerfirmen bieten wir Ihnen auch Elektriker und Sanitärfachleute für Ihre Vorhaben an.
Wir erledigen alles in Privaten Haushalten an Kleinreparaturen.
Hilfe beim Aufbau von Möbeln, Lampen aufhängen, Badezimmer Armaturen tauschen, Dachrinnenreinigung, Parkett schleifen und neu versiegeln, Gardinenstangen montieren, Putz ausbessern und Tapezieren, Streichen,
und vieles,vieles mehr....
Wir stehen Ihnen Hilfreich zur Seite!!!
Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit.
07151-256 67 58, oder direkt auf unserer Handwerkerwichtel Seite hier auf unserer Webseite, unter Kontakt.
Hier konnen Sie uns gerne eine Anfrage zu Ihren Vorhaben senden!!!!!
info@dbw-sanierungen.de
www.DBW-Sanierungen.de
Laminat oder Vinylböden – welchen Boden soll ich nehmen???
Beide Bodenbeläge sollten Sie nach Ihren für Sie günstigen Eigenschaften und Bedürfnissen wählen!!
Wie setzt sich der Vinylboden zusammen?
Vinylböden gibt es in verschiedenen Varianten. Zum einen als Clickvinyl und in Form ohne Trägerschicht in reinen Vinylplanken. Vinylbelag besteht in seiner Basis aus Polyvinylchlorid (PVC) und Vinyl ist nur eine Kurzbezeichnung von Polyvinylchlorid. Damit ist Vinyl ist eine Art - PVC. Bei PVC Belägen handelt es sich um einen thermoplastischen Kunststoff. Dieses ist nicht der einzige Bestandteil eines Vinylbodens, es gibt hier weitere Zusätze wie Füllstoffe, Stabilisatoren und Weichmacher, und damit erlangt er seine typischen und vorteilhaften Eigenschaften: Vinylbelag ist damit sehr robust, elastisch und angenehm fußwarm.
Die oberste Gebrauchsschicht des Vinylbodens wird Nutzschicht genannt und hat unterschiedliche Stärken. Je dicker die Nutzschicht ist, desto robuster ist er. Die Stärken sind hier 0,5 / 0,55 und 0,7mm. Für den privaten Wohnbereich reicht eine 0,5 mm Nutzschicht hervorragend aus. Im Gewerbebereich oder Kindergärten sollte man bei stärkerer Strapazierung Stärken von 0,5 mm oder 0,7mm nehmen.
Früher galten die in Vinylböden verwendeten Weichmacher als gesundheitsschädigend. Und das ist auch wahr! Hersteller haben das erkannt und darauf reagiert: Heutige Vinylböden sind schadstofffrei und enthalten ausschließlich unbedenkliche Weichmacher.
Vorsicht sollte man bei Importprodukten sei, denn diese sind meist ungeprüft und können gesundheitsgefährdende Weichmacher enthalten. Informationen dazu liefern wir Ihnen oder Ihr Händler. Die Bodenbeläge, die wir Ihnen anbieten enthalten unbedenkliche Weichmacher.
Es gibt es auch Vinylböden / komplett ohne PVC und ohne Weichmacher. Fragen Sie im Fachhandel danach.
Wie setzt sich das Laminat zusammen, wo verwende ich es am besten und wo nicht?
Der Laminatboden besteht in seiner Basis nicht aus Massivholz, dieses wird oftmals vermutet, sondern aus einer Hochdichten-Faserplatte (HDF). Diese HDF-Platte ist das Trägermaterial bzw. auch der Hauptbestandteil des Laminats und auch der Grund für seine Robustheit.
Laminat besteht aus mehreren Schichten und die HDF-Platte ist nur eine davon. Diese einzelnen Schichten haben ihre eigenen besonderen Funktionen
Laminat hat ähnlich wie ein Vinylboden auch eine Nutzschicht (Gebrauchsschicht), ist in der Praxis nur die Nutzungsklasse (NK) relevant. Dies bedeutet, dass auch hier sich eine stärkere Nutzschicht automatisch in einer höheren bzw. strapazierfähigeren Nutzungsklasse und somit auch qualitativ wiederspiegelt. Vinylböden und das Laminat teilen sich dieselben Nutzungsklassen.
Anhand der Angaben der Hersteller können Sie einfach die für Sie passende Nutzungsklasse und Eigenschaften ableiten:
Nutzungs- | Privater | Nutzungs- | Gewerblicher | Nutzungs- | Industrieller | ||
Nutzungs- | Privater | Nutzungs- | Gewerblicher | Nutzungs- | Industrieller | ||
21 | Schlafzimmer | 32 | Kleine Läden | 41 | Bereiche mit | ||
22 | Wohnzimmer | 33 | Kaufhäuser | 42 | Bereiche mit | ||
23 | Flure | 34 | Mehrzweck Hallen Flughäfen | 43 | Lager- und | ||
Di Vorteile eines Vinylbodens
Die Nachteile des Vinylbodens
Wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile!!
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Auch vom Laminat gibt es eine große Vielfalt verschiedener Designs. Hier findet jeder Kunde etwas nach seinem Geschmack und Gebrauch finden.
Laminat wird niemals geklebt, er wird leicht Element für Element ineinander geklickt. Das führt auch schon zu seinem zweiten Vorteil: Laminat lässt sich problemlos wieder demontieren und hinterlässt keine Kleberückstände am Untergrund. Allerdings gilt dieser Vorteil ebenso für den Vinylboden, wenn man die Klick-Variante wählt. Denn Klick-Vinyl wird nicht geklebt, sondern genauso wie das Laminat geklickt. Weil es hier nicht zu einer festen Klebeverbindung mit dem Untergrund kommt, spricht man von „schwimmender“ Verlegung. Will man einen besonders robusten Boden haben, so liegt man beim Laminat richtig. Wegen seiner Härte kann er auch diversen punktuellen Belastungen standhalten. Leider bringt dieser Vorteil auch einen Nachteil mit: Aufgrund seiner Beschaffenheit hat Laminat eine stärkere Geräuschentwicklung, er begünstigt sowohl den Tritt- als auch den Raumschall. Zu den weiteren Vorteilen des Laminats zählt der Preis, denn Laminat ist insgesamt etwas günstiger als Vinylboden. Dies liegt einfach an seinen günstigeren Rohstoffen und der etwas weniger aufwendigen Herstellung. Das Laminat lässt sich ähnlich gut reinigen wie der Vinylboden. Allerdings darf das Wasser auf dem Laminat nicht zu lange stehen, ansonsten kann es mit der Zeit aufquellen. Laminat ist fleckenunempfindlich und pflegeleicht. Man kann es fegen, saugen und nebelfeucht wischen. Allerdings sollte man Laminatbeläge nicht zu häufig nass reinigen da sonst die Nähte quellen könnten.
Auch hier gibt es Nachteile
Einer der größeren Nachteile des Laminats ist seine Feuchteempfindlichkeit. So ist Laminat nicht für Feuchträume geeignet. Einen Nassraum (Badezimmer, Dusche) zum Beispiel können Sie damit nicht Renovieren.
Laminat sollte niemals ohne eine Dampfsperre und Trittschalldämmung verlegt werden, ansonsten wird der Trittschall ungedämpft in die daneben- und darunterliegenden Räume übertragen.
Laminat kann man nicht abschleifen, denn es handelt sich dabei nicht um Massivholz wie beim Parkett. Tun Sie es aber doch, dann zerstören Sie damit die Nutzschicht (Dekorschicht) und somit Ihr ganzes Laminat.
Laminat gilt eher als kalt, es kann keine Wärme speichern. Kälteempfindliche Menschen sollten sich daher von Anfang an auf Hausschuhe oder dicke Socken einstellen.
Es ist weit verbreitet, dass das Laminat sehr umweltfreundlich sei. Doch das ist nicht die ganze Wahrheit. Die Herstellung von Laminat ist z. B. mit mehr Energieaufwand und Luftschadstoffemissionen verbunden als die von Parkett. Auch können die zur Herstellung verwendeten Kunstharze das gesundheitsschädliche Formaldehyd enthalten – erkundigen Sie sich danach bei Ihrem Händler!
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl Ihrer Böden.
Die Meisterpflicht ist ab dem 01.01.2020 in zwölf Handwerksberufen wieder eingeführt. In den betroffenen Branchen war die Meisterpflicht seit der Novelle der Handwerksordnung 2004 weggefallen. Für diese Berufe gilt die neue Regelung – und das sind die Auswirkungen.
Betriebe die, die Einträge nicht in Ihrer Handwerkskarte der Handwerkskammern nachweisen können, dürfen diese Arbeiten zukünftig nicht mehr ausüben. Ausnahmen gibt hier nur der eingetragene Bestandsschutz der Firmen.
Die Stellungnahmen aus dem Handwerk zu dem Beschluss waren durchwegs positiv. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), sprach von einem starken Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk würden so auf einer breiteren Basis möglich. Der ZDH forderte, den Gesetzentwurf zügig im Parlament zu verabschieden. Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssten unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehöre nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.
Mit der neuen Regelung kommen zwölf von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Im Jahr 2004 wurde auch wegen der damals steigenden Arbeitslosigkeit von der rot-grünen Bundesregierung die Zahl der meisterpflichtigen Handwerksberufe von 94 auf 41 verringert . Das Handwerk war von Beginn an gegen diesen Beschluss.
Auch die Geschäftsleitung der DBW Sanierungen begrüßt diese neue Regelung.
Sie suchen einen Betrieb für eine bestimmte Dienstleistung rund um Haus + Garten?
Dann kontaktieren Sie uns einfach und Sie erhalten eine entsprechende Empfehlung!
ODER
Sie möchten Ihren Betrieb für das Netzwerk der DBW Sanierungen bewerben und somit den Markt über uns präsentieren? Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf...
Ab dem 01.03.2020 steht Ihnen unser Handwerkerwichtel im Rhein-Neckar Raum und Großraum Stuttgart zur Verfügung....wir bieten Ihnen mit unseren Handwerkern fachliche Arbeiten wie Montagen von Möbeln und Regalen, Lampen Montage mit Anschluss, Dachrinnenreinigung, kleine Maler- und Tapezierarbeiten, Fussbodenverlegungen, Fliesenlegerarbeiten und vieles mehr....alles was sie im privaten Bereich zu Renovieren und zu montieren haben... auch mit Material das von Ihnen gestellt wird...Natürlich liefern wir Ihnen auch das dazugehörige Material und beraten Sie auch bei Ihren Planungen!!! Wir führen auch größere, komplette Renovierungen und Sanierungen von Häusern und Wohnungen aus.
Kontaktieren Sie uns!!! Wir beraten Sie gerne.
DBW Sanierungen, DBW Handwerkerservice und DBW Handwerkerwichtel
Gebäudeenergiegesetz GEG 2019:
Was kommt wann?
Wer heute plant und baut muss auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) berücksichtigen. Bei bestimmten Projekten haben Bauherren und Investoren bereits den Energie-Standard im Blick, der bei der Bauabnahme gelten wird. Seit 2019 sind neue Regeln in Sicht!
Warum werden die Energiesparregeln geändert? Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2014 / EnEV ab 2016 die europäische Richtlinie für Gebäude nur teilweise umgesetzt. Ab 2021 sollen nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden sogar ab 2019. Bis Ende des Jahres 2016 müsste der Bund eine entsprechende Regelung erlassen.
Bei dieser Gelegenheit will der Bund die Energie-Vorgaben vereinfachen und zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammenführen. Fachleute, Bauherren, Investoren und Verwalter müssen die kommenden Anforderungen rechtzeitig kennen und erfüllen.
Wer ein altes und ungedämmtes Haus besitzt, ist zu bestimmten energetischen Sanierungsarbeiten verpflichtet. So legt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Wer nichts tut, riskiert ein Bußgeld.
Was viele Eigentümer von Altimmobilien nicht wissen: Sie sind verpflichtet, an ihrem Haus bestimmte energetische Sanierungen durchzuführen, sonst droht ein Bußgeld. Die (EnEV) Energieeinsparverordnung enthält einige Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße dagegen werden keinesfalls als Bagatelle betrachtet, sondern mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Zwar sind Altbau-Eigentümer nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren. Wenn Sie jedoch Sanierungsarbeiten beauftragen, so müssen diese den Vorgaben der EnEV entsprechen. Ein Beispiel: Wer mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche seines Hauses erneuern lässt, muss diese auch dämmen. Das bedeutet: Wird nur ein kleiner Riss ausgebessert, ist keine energetische Sanierung nötig, ist eine größere Fläche betroffen, so muss diese in ihrer Gesamtheit gedämmt werden. Verzichtet ein Immobilienbesitzer in diesem Fall auf die Dämmung, kann auch hier ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 50.000 Euro erhoben werden
Laut EnEV ist es Pflicht, die ungedämmte oberste Geschossdecke oder wahlweise das ungedämmte Dach eines Altbaus nachträglich zu dämmen. In Paragraph 27 der Verordnung benennt der Gesetzgeber es klar als Ordnungswidrigkeit, wenn ein Immobilieneigentümer darauf verzichtet.
Allerdings müssen längst nicht alle alten Dächer oder Geschossdecken gedämmt werden. Laut EnEV gilt die Pflicht zur Dämmung als erfüllt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 genügt. Es empfiehlt sich, dies von einem Energieberater überprüfen zu lassen. Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.
Laut EnEV müssen Hauseigentümer bestimmte ältere Heizkessel austauschen. Dies gilt für alle Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden. Heizkessel, die dagegen im Jahr 1985 oder später eingebaut wurden, dürfen nach einem Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
Allerdings gibt es hier diverse Ausnahmen: So dürfen Hausbesitzer Niedrigtemperatur-Heizkessel, Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW weiterhin betreiben. Außerdem sind Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits 2002 eine selbst bewohnt hat, von der Pflicht ausgenommen. Nach einem Eigentümerwechsel gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht mehr: Der neue Besitzer hat zwei Jahre Zeit für den Austausch.
Halten sich Immobilieneigentümer nicht an die Nachrüstpflichten, kann das Bußgeld hier bis zu 50.000 Euro betragen. Die Nachrüstung eines Gas-Brennwert-Kessels auf dem aktuellen Stand der Technik kostet dagegen laut Deutscher Energie-Agentur etwa 8.500 Euro.
INFO zu Wohnungsbrand!!!
Weitere Informationen zum Thema Schimmel gibts auch unter diesem Link: https://www.myhomebook.de/basics/schimmel-bekaempfung?wtmc=myhbhome
Wasserschaden…was tun ?????
Ein überraschender Wasserschaden in den Wohn- Geschäftsräumen versetzt die meisten Menschen in Hektik und stürzt das gewohnte Umfeld schnell ins Chaos.
Versuchen Sie ruhig zu bleiben (was zugegebener Maßen schwerfällt) und stellen Sie zuerst den Strom und Wasserzufuhr in den betroffenen Bereichen (Sicherungskasten und Abstellhahn) ab.
Dokumentieren Sie per Video oder Fotos den Schaden.
Im Rahmen der von Ihrer Versicherung vorgegebenen Schadenminderungspflicht, beseitigen Sie schnellst möglich stehendes Wasser in den Bereichen. (wenn möglich)
Bringen sie, wenn möglich Ihr Inventar (Möbel, Kleidungsstücke) aus den durchnässten Bereichen.
Sollten diese durchfeuchtet sein, dokumentieren Sie dieses in Bildern für Ihre Hausratversicherung. Lagern Sie diese, denn viele Regulierer der Vesicherungen möchten diese noch in Augenschein nehmen.
Nachdem Sie die Erstmaßnahmen getroffen haben, informieren Sie Ihre Versicherung über den Schaden. Diese wird weitere Schritte einleiten.
Sie können aber auch direkt uns informieren, wir sprechen mit Ihrer Versicherung, wir kümmern uns um die Arbeiten für Sie, stellen die technische Trocknung, erledigen die Sanierungsarbeiten und rechnen nach Abnahme, mit Ihrer Versicherung ab.
Ihr
DBW Sanierungsteam
Technische Bautrocknung…wie, welche Bereiche und Geräte!!!
Wenn keine Steig- und Versorgungsschächte oder gedämmte Hohlräume betroffen sind, spricht dieses für eine einfache Raumtrocknung. Vorausgesetzt die Wände sind nicht allzu sehr durchfeuchtet.
Bei Wandtrocknungen sind meistens mehrere Wandseiten betroffen. Hierbei ist wichtig, den Materialaufbau der Wand zu kennen und fest zu stellen, ob es sich um eine Außen - oder Innenwand handelt. Gemauerte Wände können einfach getrocknet werden. In Hohlkammerziegel Wänden oder Wänden mit Hohlräumen kann sich Wasser ansammeln. Hier muss die Wand meist geöffnet werden, um zu überprüfen, ob und wie hoch der Durchfeuchtungsgrad ist. Auf solchen Wänden sollte der Putz an den betroffenen Stellen entfernt werden. Bei Ständerwänden mit Gipskartonplatten, müssen diese an den betroffenen Stellen ebenfalls entfernt werden. Diese Platten neigen durch Ihre Papierkaschierung leicht zur Bildung von Schimmelpilzen.
Von Deckentrocknungen spricht man oft in Verbindung mit älteren Häusern. Hierzu sollte man den Deckenaufbau kennen. Eine Betondecke kann nach Entfernen der Tapeten oder Farbe, ohne größeren Aufwand getrocknet werden. Geht es aber hierbei um eine Decke mit Lehmwickel, Strohgeflecht oder Gipskarton, kann sich Wasser in den verschiedenen Materialien sammeln. Dadurch saugt sich das Material voll und es entstehen feuchte Flecken oder es fängt an zu tropfen. Der Hohlraum muss auf jeden Fall getrocknet werden. Je nach Ausmaß müssen sogar Teile der Decke und des Deckenaufbaues erneuert werden. Lehmwickeldecken und GK Decken müssen hier in den meisten Fällen demontiert werden.
Bei der Fußbodentrocknung sollte der Aufbau des Untergrundes überprüft werden. Wurde der Estrich fest mit dem Untergrund verbunden handelt es sich um Verbundestrich. Dieser wird mit einer Folie oder Teerbahn vom tragenden Untergrund abgeschirmt, dann sind keine Hohlräume vorhanden und der Fußboden muss normalerweise nicht getrocknet werden, bzw. nur mit Kondenstrocknern. Die nächste Variante von Estrich ist der schwimmende Estrich. Hier kann Wasser über die Randfugen in die Dämmschicht laufen. Diese muss dann fachgerecht getrocknet werden. Hierzu nutzt man die Estrichdämmschichttrocknung durch Kernbohrungen und das Saugverfahren. Hierbei wird Luft unter dem Estrich durch die Dämmung gesaugt.
Trocknungsmethoden (Technische Bautrocknung)
Infrarot- oder Intervall Infrarotplatten zum Aufwärmen von betroffenen Wandflächen. Sie wärmen den feuchten Bereich auf und entziehen damit die Feuchtigkeit. Die Feuchtigkeit verdunstet und die Wand trocknet. Bei Intervallplatten schaltet die Platte regelmäßig ab, was ein besseres Trocknungsergebnis bietet, da dadurch die Feuchtigkeit schneller aus der Wand entzogen wird.
Kondensationstrockner werden meist bei Raumtrocknungen in Verbindung mit Ventilatoren eingesetzt. Die feuchte Luft wird eingesaugt und danach unter den Taupunkt gekühlt. Dadurch wandelt sich die feuchte Luft in Kondenswasser um. Das wird dann in einem Behälter im Gerät gesammelt und die trockene Luft wird wieder in den Raum abgegeben.
Ein Adsorptionstrockner ist ein Luftentfeuchter, welcher der Luft unter der Nutzung der Eigenschaften eines hygroskopischen Materials, dem sogenannten Sorptionsmittel, Wasserdampf entzieht. Hier bindet sich der Wasserdampf an der Oberfläche des Trockenmittels und wird dann durch ein Erhitzen über ein Schlauchsystem in einen Abluftschlauch abgeführt.
Wasser und Brandschaden.....unser neuer Klappflyer ist unterwegs zu unseren Kunden....
Die stimmungsvollen Kerzen gehören zur Weihnachtszeit wie Plätzchen und Geschenke.
Advent, Advent, der Christbaum brennt!!!
Wenn Tannenbäume, trockene Zweige und Weihnachtsdeko Feuer fangen, verbrennen sie explosionsartig. Die Chancen den Brand zu löschen sind gering.
Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen! Kerzen und offenes Licht niemals in der Nähe leicht brennbarer Gegenstände aufstellen!
Sollten Sie dennoch offene Kerzen bevorzugen:
Das einzige sinnvolle Mittel: der Feuerlöscher.
Stellen Sie einen Schaumlöscher oder noch besser einen Wasserfeuerlöscher abseits und schnell zugriffsbereit in die Nähe des Baumes bereit. Die günstigste Variante ist der Wasserfeuerlöscher (Kosten ca. 90 Euro). Pulver- und Schaumfeuerlöscher sind überall universell einsetzbar. Der Vorteil des Wasserlöschers: Nach dem Löschen lässt sich die Wohnung schnell wieder reinigen, während Pulver und Schaumlöscher hartnäckige Verunreinigungen hinterlassen.
Rauchmelder können Ihr Leben retten.
So schnell kann aus einem friedlichen Weihnachtsabend ein flammendes Inferno werden. Das Kamerateam bekam einen realistischen Eindruck davon.
https://www.youtube.com/watch?v=pZBzPAHrMmQ
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und eine ruhige friedvolle Weihnachtszeit.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!